Volksgesang

Informelles Singen in Gruppen und Gemeinschaften

Dessen Gegenstand sind nicht unbedingt, oder nicht nur, Volkslieder im engeren Sinn des Wortes, er trägt aber durch schriftlose Praxis, spontane Mehrstimmigkeit und Bindung an bestimmte gruppenprägende Anschauungen oder Lebenszusammenhänge volksmäßige Züge.

Man verwendete den Begriff schon lange für den religiösen Gesang des Kirchenvolkes und auch der 1889 gegründete Deutsche V.-Verein benützte diesen Ausdruck in Analogie zu den vielen damals entstehenden Gesangvereinen, bevor der Begriff in Österreich durch L. Schmidt in die volkskundlich orientierte Volksliedforschung (Volksmusikforschung) eingebracht wurde. In der von ihm nach dem Zweiten Weltkrieg verfassten Sammelanleitung für das Österreichische Volksliedwerk weist er darauf hin, dass es aufgrund neugewonnener Ansichten bei der Volksliedsammlung weniger um das einzelne Lied als um die Gesamtheit des V.s und damit der Volkskultur gehe. Die Dichotomie zwischen dem poetisch-musikalischen Gattungsbegriff Volkslied und der volkskundlichen Kategorie V. ist der Volksliedforschung dennoch erhalten geblieben, weshalb L. Schmidt den Sammelband mit seinem volksmusikalischen Lebenswerk ein Vierteljahrhundert später folgerichtig V. und Volkslied benannt hat. Im volkskundlich-soziologischen Sinn wird der Ausdruck V. auch von anderen Volksliedforschern verwendet, insbesondere wenn historisch fassbares Liedleben dokumentiert und analysiert wird. Neben Schmidt hat v. a. R. Flotzinger vonseiten der historischen Musikwissenschaft für die Liedforschung die Untersuchung von konkreten Gruppen und Quellen gefordert und auf die gedruckten Liederbücher verschiedener Vereinigungen (Männerchorbücher, Kommersbücher, Schul- und Militärliederbücher, Liederbücher diverser Jugendbewegungen) seit der 2. Hälfte des 19. Jh.s aufmerksam gemacht, während L. Schmidt gleichzeitig Liednachrichten in Lebenszeugnissen vom späten 19. Jh. bis zur Gegenwart ausgewertet hat, wie dies damals im inzwischen (1992) leider aufgelösten Institut für Gegenwartsvolkskunde möglich gewesen ist. Weitere wichtige Quellen für den V. sind Liederhandschriften, wie dies in neuerer Zeit beispielsweise Annemarie Bösch-Niederer für Handschriften aus der 1. Hälfte des 19. Jh.s im Vorarlberger Volksliedarchiv gezeigt hat, die das Repertoire einer bürgerlichen Mittelschicht mit Biedermeierliedern, Theaterliedern, Moritaten und patriotischen Liedern umfassen.

Mit V. wird in der jüngeren Volksliedforschung aber auch der konkrete Akt des volksmäßigen Singens (als Gegensatz zum „Kunstgesang“) bezeichnet, der inzwischen durch Ton- und Videoaufnahmen nachvollziehbar geworden ist. Der „authentische“ V. meint Singen im aktuellen Lebenszusammenhang, das sich nicht allein durch die äußeren Merkmale der Präsentation, sondern v. a. durch die Aufführungspraxis, durch Stimmgebung, Melodie- und Rhythmusgestaltung und spontan entwickelte Mehrstimmigkeit von Aufführungen der bürgerlichen Volksliedpflege (Volksmusikpflege) unterscheidet.

Literatur

Autorin

  • Gerlinde Haid

Letzte inhaltliche Änderung

15.5.2006

Empfohlene Zitierweise

Gerlinde Haid, Art. „Volksgesang“ (15.5.2006), in: Österreichisches Musiklexikon, begr. von Rudolf Flotzinger, hrsg. von Barbara Boisits, https://dx.doi.org/10.1553/0x0001e5d1 (abgerufen am )

Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 4.0 zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.