Stadtpfeifer

Städtische Berufsmusiker, die in den deutschsprachigen Ländern seit dem 14. Jh. und bis in das 19. Jh. als Träger der bürgerlich-städtischen Musikkultur in Erscheinung getreten sind.

Je nach Größe und Ansehen einer Stadt besorgten diese nicht allein alle Repräsentationsmusik, sondern standen auch als Kirchen, Hochzeits-, Jagdmusiker, „Tischbläser“ sowie als Stadt-Türmer (Thurner) zur Verfügung. Synonym und regional unterschiedlich wurden dafür auch die Begriffe „Ratsmusiker“, „Zinkenisten“, „Hoboisten“, „Stadtmusiker/Stadtmusikanten“ gebraucht. Die Stadt schützte ihre zumeist schlecht besoldeten Musiker vor der Konkurrenz wandernder und ländlicher Musikanten, woraus sich vielfach Rechtsstreitigkeiten ergaben. Den vielfältigen Aufgaben entsprach ein breit gefächertes Repertoire, das von den mündlich tradierten und improvisierten Signal- und Tanzmusiken bis zu den schriftfixierten (komponierten) Märschen, Tafelmusiken, Suiten, Arien und zu Symphonien und Solokonzerten (Konzert) reichte. Bei den St.n lag zudem die Ausbildung des eigenen musikalischen Nachwuchses, aber auch der Unterricht in Tasten-, Streich- und Blasinstrumenten. Hier liegen die Wurzeln der späteren privaten und öffentlichen Musikschulen (Musikschulwesen).

Um 1800 und mit dem Beginn der bürgerlichen Musikkultur spaltete sich die St.-Kultur, es entstanden einerseits die professionellen Symphonieorchester (Orchester), andererseits die Amateur-„Stadtkapellen“ mit haupt- oder nebenberuflich tätigen Stadtmusikdirektoren.

Literatur

Autor

  • Wolfgang Suppan

Letzte inhaltliche Änderung

15.5.2006

Empfohlene Zitierweise

Wolfgang Suppan, Art. „Stadtpfeifer“ (15.5.2006), in: Österreichisches Musiklexikon, begr. von Rudolf Flotzinger, hrsg. von Barbara Boisits, https://dx.doi.org/10.1553/0x0001e325 (abgerufen am )

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