Salon

Einerseits repräsentativer Zentralraum der (groß-)bürgerlichen bzw. adeligen Wohnung des späten 18. und 19. Jh.s, andererseits (groß-)bürgerliche bzw. adelige Form gesellschaftlichen Zusammentreffens.

Löste aus Frankreich kommend im österreichischen Raum ab ca. 1780 die italienische Akademie des Barock ab; die S.-Kultur wurde ausschließlich von Damen getragen.

Ziel des S.s war es, abgesehen von der gesellschaftlichen Begegnung, geistreiche Konversation zu führen, aber auch sich selbst dilettierend künstlerisch zu betätigen, wobei Musik eine wesentliche Rolle spielte (dementsprechend zählte zumindest ein Klavier zu den unerlässlichen Ausstattungsgegenständen des S.s). Eine speziell für diese Zusammenkünfte und die oft beachtlichen musikalischen Kenntnisse der Dilettanten ausgerichtete Literatur (Salonmusik) stand im Vordergrund der Musikpflege in den S.s. Oft machten es sich die Inhaberinnen der S.s zur Aufgabe, junge Talente zu fördern (Mäzen) und ihnen das für die Karriere nötige Netzwerk aufbauen zu helfen; auch reisende Virtuosen waren gern gesehene Gäste in den S.s. Die Zusammenkünfte im S. fanden meist einmal in der Woche an einem festgelegten Tag (Jour fixe) am späteren Nachmittag (ca. 17 Uhr zur Teestunde) statt und dauerten bis zur Zeit des Diners (ca. 21 Uhr). Zentrum der S.-Kultur waren die großen Städte, doch versuchte v. a. das gehobene Beamtentum diese Kultur bis in die entlegensten Teile der Monarchie zu transferieren. Bedeutende S.s waren im Biedermeier die von K. Pichler und F. Arnstein, der Pariser S. von Pauline Metternich bzw. gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jh.s die S.s von B. Zuckerkandl und Josephine von Wertheimstein.

Literatur

Autorin

  • Elisabeth Th. Hilscher

Letzte inhaltliche Änderung

9.11.2022

Empfohlene Zitierweise

Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Salon“ (9.11.2022), in: Österreichisches Musiklexikon, begr. von Rudolf Flotzinger, hrsg. von Barbara Boisits, https://dx.doi.org/10.1553/0x0001e034 (abgerufen am )

Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 4.0 zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.