Richter, Franz Xaver (František)

* 1.12.1709 ?/Mähren (Holešov/CZ), † 12.9.1789 Straßburg/Elsass (Strasbourg/F)

Komponist, Musiktheoretiker, Sänger

Besuchte 1722–27 das Jesuitenseminar in Ungarisch Hradisch (Uherské Hradiště/CZ). Zwischen 1727/36 dürfte er in Wien die Gradus ad Parnassum des J. J. Fux studiert und Kirchenmusik von A. Caldara bearbeitet haben; R. selbst erwähnt im Vorwort seiner Harmonischen Belehrungen, einer wichtigen Kompositionslehre, nur einen Italien-Aufenthalt. 1736 wurde er Bassist in der Stuttgarter Hofkapelle, 1737 Musikdirektor in Ettal/D und 1740 Vizekapellmeister und später Kpm. beim Fürstabt von Kempten/D, Anselm von Reichlin-Meldegg. 1746/47 wurde R. Mitglied der Mannheimer Hofkapelle des Kurfürsten Karl Theodor (als Bassist und vielleicht auch Violinist). In den 1750er Jahren reiste er nach Frankreich, England und Holland. 1769 wurde er Domkapellmeister in Straßburg, wo er auch das Stadtorchester leitete. 1784 wurde ihm sein späterer Nachfolger I. Pleyel zur Seite gestellt. Als bedeutender Vertreter der Mannheimer Schule, der außerdem den Fuxschen Kontrapunkt mit Elementen des neapolitanischen Opernstils verband, soll R. auf die Wiener Klassik, v. a. auf W. A. Mozart gewirkt haben.

Werke

Streichersinfonien; Kammermusik (Streichquartette); Konzerte f. Cb., Fl. u. a. Instrumente; Kirchenmusik (Messen, Requien, Te Deum, Motetten); Oratorien.

Schriften

  • Harmonische Belehrungen oder gründliche Anweisung zu der musikalischen Ton-Kunst oder regulairen Composition [Ms., frz. Ausg. v. Ch. Kalkbrenner 1804]

Literatur

Autor

  • Alexander Rausch

Letzte inhaltliche Änderung

15.5.2005

Empfohlene Zitierweise

Alexander Rausch, Art. „Richter, Franz Xaver (František)“ (15.5.2005), in: Österreichisches Musiklexikon, begr. von Rudolf Flotzinger, hrsg. von Barbara Boisits, https://dx.doi.org/10.1553/0x0001df30 (abgerufen am )

Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 4.0 zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.