Als Publikationsorgan erschien in Obersiebenbrunn/NÖ 1935/36 Der Österreichische Land- und Volksmusiker, 1936–38 gefolgt von Die Volksmusik, beide als Mitteilungsblätter des R.s. Die 1950 im Österreichischen Blasmusikkapellenverband vereinigten österreichischen Blasmusikkapellen waren 1931 nur vorübergehend eingegliedert worden. 1938 überraschte ein verstärkter Beitritt von Landmusikkapellen die Verantwortlichen, worauf auch die anderen musikalischen Vereinigungen aufgefordert wurden, dem R. geschlossen beizutreten. „Bodenverbundene, ihrer Heimat stets bewußte Volksmusikpflege“ war das Programm des Verbandes. Das volkstümliche Lied, als süßliches Erzeugnis einer überempfindsamen Nachromantik “ bezeichnet, sollte wieder zu seinen Quellen zurückgeführt werden. Echtes Volkslied, unverfälschter Volkstanz sowie Neuschöpfungen auf dem Gebiet des Chorliedes waren gefordert. Die weit verbreiteten Potpourris, Paraphrasen und „Schlagermusik“ wurden als einer österreichischen Volksmusik unwürdig erachtet. Nach 1938 wurde auch dieser Verband von der Reichsmusikkammer vereinnahmt. In Deutschland waren schon alle bündischen Vereinigungen, die sich der Volksmusik widmeten (u. a. Der Wandervogel), „gleichgeschaltet“ bzw. aufgelöst worden. Die Volksmusik wurde als Mittel der politischen Erziehung eingesetzt. Bereits 1933 war der Reichsverband für Volksmusik in der Reichsmusikkammer geschaffen worden, der – in zwei getrennten Ausgaben (A für Streich- und Blasmusik sowie B für Zupf- und Balgmusik) – 1936–44 eine ebenfalls Die Volksmusik genannte Zeitschrift herausgab.
Literatur
- Die Volksmusik 1 (1937)
- J. Wulf, Musik im Dritten Reich 1963
- MGG 9 (1998) [Volksmusik] u. 14 (1968) [Zeitschriften]
- MGÖ 3 (1995)
Autor
- Uwe Harten
Letzte inhaltliche Änderung
15.5.2005Empfohlene Zitierweise
Uwe Harten, Art. „Reichsverband für Österreichische Volksmusik“ (15.5.2005), in: Österreichisches Musiklexikon, begr. von Rudolf Flotzinger, hrsg. von Barbara Boisits, https://dx.doi.org/10.1553/0x0001deb7 (abgerufen am )
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