Kulturpolitik

Das Wort ist möglicherweise eine österreichische Erfindung (Robert Scheu, 1901), die Sache hat auch mit der nach 1918 übernommenen mäzenatischen Verpflichtung durch die sog. Öffentliche Hand ständig an Bedeutung zugenommen.

Wie alles, was mit dem Terminus Kultur im deutschen Sprachgebrauch zusammenhängt, ist auch dieser Begriff schwammig und wird im allgemeinen Sprachgebrauch eher als Worthülse denn als konkrete Beschreibung eines politisch gestalterischen Willens verstanden. Genau genommen ist Kultur nämlich die vom Menschen im Unterschied zur floralen oder faunalen Welt geschaffene Veränderung seiner existentiellen und dinglichen Befindlichkeit. Im strengen Sinn würde dies bedeuten, dass alle gesellschaftlich wirksamen Kräfte, die in Österreich ohnehin auf wenige Verbände, Kammern und Vereine beschränkt werden könnten, sich zu einer konzertierten Aktion mit einer bestimmten Zielsetzung vereinen müssten, um diesbezügliche allgemeine Veränderungen herbeizuführen. Dies ist in der Geschichte der Zweiten Republik im Wesentlichen nicht spezifisch geschehen, sondern erfolgte im Gleichschritt, wenn auch zeitlich geringfügig den westlichen Industrieländern nachhinkend, in einem engen Anschlussverfahren an Deutschland. Kultur ist gemäß der österreichischen Verfassungsgesetzgebung Ländersache, was aber im Zuge der Aufweichung einer stringenten Verfassungstreue letztlich eine Art Arbeitsteilung einbrachte, nämlich die Zuständigkeit der Bundesländer für Regionalkunst und den populären und erzieherischen Bereich, während die Bundesregierung sich als zuständig für den Repräsentations- und Innovationsbereich verstand. Die Trennung von historischer Kultur – derzeit (2003) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst angesiedelt – und zeitgenössischer Kultur, diesmal als Kunst bezeichnet – in einem Staatssekretariat des Bundeskanzleramtes –, macht die Beurteilung nicht einfacher. Auch wenn grosso modo viel Geld für die Kunst-/Kulturbemühungen ausgegeben wird, ist eindeutig, dass die Priorität für historische Repräsentation gesetzt wurde. Dies gilt nicht nur für die Hardware von Baudenkmälern und Museen, sondern auch für die Software, v. a. im Kontext musikalischer und szenischer Interpretation historischen Materials. Die Förderung zeitgenössischer Kunst obliegt nach wie vor dem sog. Gießkannenprinzip, das von allen Beteiligten (den Künstlern, den Organisationen, den Politikern und den Medien) im Wesentlichen nicht diskutiert wird und neue Gesetzmäßigkeiten schuf: beispielsweise den direkten Zusammenhang zwischen Förderung und veröffentlichter Meinung („Je gedruckter desto angekaufter“), einem Beiratssystem, das sich in seinem Lobbyismus nicht nur gegenseitig bedient, sondern auch neutralisiert, Jurien, die sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner ihrer durchaus im scharfen Gegensatz stehenden Mitglieder einigen, wodurch eine bestimmte Art von Mittelmäßigkeit (z. B. Regierungsviertel St. Pölten, Museumsquartier Wien) programmiert zu sein scheint. Hatte die sozialdemokratische Politik in der 2. Hälfte des 20. Jh.s neben ihrer knapp 30 Jahre dauernden Führerschaft K. als „Fortsetzung der Sozialpolitik mit anderen Mitteln“ verstanden (so der Unterrichtsminister und spätere Bundeskanzler Fred Sinowatz), hat die Ablösung durch die schwarz-blaue Koalition (2000) bislang keine gravierenden Einschnitte, geschweige denn eine radikale Kursänderung bewirkt. Andererseits muss ihr aber als Verdienst angerechnet werden, dass sie im Gegensatz zur v. a. deutschen, aber auch zu anderen europäischen Szenen, unsinnige generelle Sparmaßnahmen nicht gesetzt hat und eher in Richtung einer Neustrukturierung und Neuformulierung der Organisationsabläufe zu denken bereit zu sein scheint.

Andererseits ist unbestritten, dass der Veranstaltungssektor mit künstlerischen Produktionen boomt und vermutlich auch weiter boomen wird, weil eine reiche Wohlstandsgesellschaft permanent an der Verbesserung der Erlebniskategorien zu arbeiten scheint (Musikindustrie, Musikwirtschaft). Damit ist auch der Markt der Trittbrettfahrer für künstlerische Szenen stark angestiegen und schafft es durchaus, an den vorhandenen Förderungskategorien entsprechend zu partizipieren. Österreich, das nach wie vor in der internationalen Imagebildung mit zwei Drittel aller Meldungen über das Land in Sachen Kunst punktet und auch zu seinen wirtschaftlich relevanten Ressourcen Natur- und Kunstproduktion zählen muss, täte gut daran, seine Kunstpolitik in Richtung moderner Unternehmungsstrategien und konkreter Zielsetzung zu überprüfen. Zu glauben, es mit der Abfeierung der Vergangenheit bewenden lassen zu können, bedeutet letztlich eine Musealisierungsstrategie, die früher oder später in einer Art Disneylandisierung enden könnte. Das heißt aber konsequent weitergedacht, auch die Vergangenheit nicht mehr zu verstehen, wenn man sich aus den Denkprozessen der Gegenwart ausklinkt.

Literatur

Autor

  • Manfred Wagner

Letzte inhaltliche Änderung

14.3.2004

Empfohlene Zitierweise

Manfred Wagner, Art. „Kulturpolitik“ (14.3.2004), in: Österreichisches Musiklexikon, begr. von Rudolf Flotzinger, hrsg. von Barbara Boisits, https://dx.doi.org/10.1553/0x0001d675 (abgerufen am )

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