Obwohl sich letztlich alle Bedeutungen von der Rhetorik herleiten, geht es hier nur um den musikalischen. Mit V. kann sodann entweder der Vorgang selbst (= Wiedergabe) oder dessen spezifische Art und Weise („guter V.“; Ausdruck, Stil) gemeint sein. In diesem Sinne war V. bis zu Beginn des 20. Jh.s neben Aus- oder Aufführung, Exekution und Wiedergabe das dt. Äquivalent zu lat., frz., engl. execution (z. B. Walther 1732). Johann Joachim Quantz (1752), C. Ph. E. Bach (1753), L. Mozart (1756) oder D. G. Türk (1789) bringen in ihren Lehrwerken jeweils ausführliche Kapitel „Vom (guten) Vortrage“. 1802 unterscheidet Heinrich Christoph Koch (Musikalisches Lexikon) erstmals zwischen (allgemeiner) „Ausführung“ und „V.“ (spezieller: „die Anwendung derjenigen Kunstfertigkeiten [...], wodurch jede einzelne Stimme des Kunstwerkes für unser Ohr empfänglich gemacht wird“). Hier kündigt sich die vom im Entstehen begriffenen Konzertbetrieb (bürgerliche Musikkultur) ausgelöste zunehmende Betonung der selbständigen Bewertung der ausführenden Künstler, die – von der Alte Musik-Bewegung ausgelöst und der Aufführungspraxis verstärkt – erst im frühen 20. Jh. in die heute (2006) übliche Unterscheidung von Aufführung und Interpretation (lat. interpretare = auslegen; fragen, was eigentlich gemeint ist; übersetzen) münden sollte. Letzteres Wort hat seither seinerseits mehrere Bedeutungsveränderungen (von sehr eng bis trivial; z. B. Schlager-„Interpret“) durchgemacht und V. seiner allgemeinen Bedeutung auf musikalischem Gebiet (weniger literarischem) schon seit der Mitte des 20. Jh.s beinahe ausgelöscht.
Literatur
- MGG 4 (1996) [Interpretation]
- R. Flotzinger in ME 31 (1977)
- H. Danuser (Hg.), Musikalische Interpretation 1992
Autor
- Rudolf Flotzinger
Letzte inhaltliche Änderung
15.5.2006Empfohlene Zitierweise
Rudolf Flotzinger, Art. „Vortrag“ (15.5.2006), in: Österreichisches Musiklexikon, begr. von Rudolf Flotzinger, hrsg. von Barbara Boisits, https://dx.doi.org/10.1553/0x001a8253 (abgerufen am )
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