wurde im Zuge der Hofreform durch Ferdinand I. mit 1.1.1527 eingerichtet. Der Obersthofmeister, Mitglied des Hochadels, zählte zu den wichtigsten und einflussreichsten Beamten des Kaiserhofes; ihm unterstand der gesamte Hofstaat (auch die Mitglieder der Hofmusikkapelle) und er vertrat den Herrscher während dessen Abwesenheiten bei allen offiziellen Angelegenheiten, aber auch in den Ratskollegien. Auch die Kaiserinnen bzw. die Thronfolger ab ihrem 6. Geburtstag (mit dem sie aus der sog. Kindskammer ausgemustert wurden) verfügten über eigene Hofmeister. Obwohl mit dem Ende der Monarchie die Hofämter geschlossen wurden, bestand das O. aufgrund seiner zentralen Bedeutung bis zur Übernahme der Funktionen durch das Ministerium für Kultus und Unterricht bis ca. 1920. Die Akten und Protokolle des O. finden sich im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien.
Literatur
- Czeike 4 (1994)
- E. Hilscher, Mit Leier und Schwert 2000
- K. Vocelka/L. Heller, Die Lebenswelt der Habsburger 1997
- L. Bittner (Hg.), Gesamtinventar des Wr. Haus-, Hof- und Staatsarchives 1–5 (1936–40)
Autorin
- Elisabeth Th. Hilscher
Letzte inhaltliche Änderung
30.6.2004Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Obersthofmeisteramt“ (30.6.2004), in: Österreichisches Musiklexikon, begr. von Rudolf Flotzinger, hrsg. von Barbara Boisits, https://dx.doi.org/10.1553/0x0001dbd9 (abgerufen am )
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