Musikimpost

Staatliche Abgabe auf öffentliche Musik- und Tanzveranstaltungen, später Lustbarkeitsabgabe, heute Vergnügungssteuer

Mit kaiserlicher Verordnung vom 28.11.1707 durch Joseph I. eingeführt. Als Vorläufer der Musikbesteuerung ist eine seit dem 14. Jh. durch das Spielgrafenamt eingehobene Abgabe anzusehen. 1749 wurde die Einhebung der M. an die Stadt übertragen. Nach mehrmaligen Anträgen um Aufhebung wurde 1903 die Einhebung der M. ausgesetzt, doch bereits 1919 durch die Lustbarkeitsabgabe ersetzt. Im Zuge der gesetzlichen Angleichungen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1939 wurde die Lustbarkeitsabgabe schrittweise durch die auch heute noch für Veranstaltungen in Wien geltende Vergnügungssteuer ersetzt.

Literatur

Autorin

  • Elisabeth Th. Hilscher

Letzte inhaltliche Änderung

14.3.2004

Empfohlene Zitierweise

Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Musikimpost“ (14.3.2004), in: Österreichisches Musiklexikon, begr. von Rudolf Flotzinger, hrsg. von Barbara Boisits, https://dx.doi.org/10.1553/0x0001da91 (abgerufen am )

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